AGB
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde (Mieter) dem Hausbesitzer oder dessen Vertreter, vermittelt durch norwegen-fjordhuette Uwe Brandes (nachfolgend FJORDHUETTE genannt), den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Als Bestätigung übersendet FJORDHUETTE die Buchungsbestätigung oder Rechnung, die vor Ort bei Mietbeginn auf Anforderung dem Schlüsseldienst bzw. Hausbesitzer/ Vertreter vorzulegen ist.
1.2. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. FJORDHUETTE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haftet er und der Mieter als Gesamtschuldner gegenüber FJORDHUETTE für den Mietpreis und die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten von EUR 25,00.
2. Bezahlung 2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung von 25% des Mietpreises und ggf. zuzüglich Mieterversicherung binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf das von FJORDHUETTE angegebene Konto fällig. Der Gesamtpreis, abzüglich geleisteter Anzahlung wird aufgrund der Vorleistung von FJORDHUETTE gegenüber dem Ferienhauseigentümer spätestens 5 Wochen vor Mietbeginn fällig.
2.2. Sauna/ Poolhäusern Nebenkosten (Strom und ggf. Heizung, Gas, Bootskraftstoff, Wasser, Telefon) sind gem. Eintrag in der Buchungsbestätigung/ Rechnung am Abreisetag beim Vermieter/ Schlüsseldienst zu bezahlen bzw. in einem Stromumschlag im Haus zu hinterlegen, sofern diese separat anfallen. Die Zählerstände von Strom und ggf. Telefon sind vom Mieter bei An- und Abreise abzulesen (alle Ziffern) und in der Abrechnungsliste einzutragen.
2.3. Mietpreise sind als Wochenpreise (sonnabends bis sonnabends) und in Euro (EUR) angegeben.
2.4. Die Preise sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen, Kursänderungen, Druckfehlern.
3. Das Ferienhaus
3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist nicht Eigentum von FJORDHUETTE, diese werden von FJORDHUETTE lediglich vermittelt. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt FJORDHUETTE daher keinerlei Verantwortung, diese liegt beim Hausbesitzer.
3.2. Das Ferienhaus/ die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können abgewiesen werden. Einzug im Ferienhaus/-wohnung ist nicht vor 15:00 Uhr möglich, Auszug spätestens 11:00 Uhr, es sei, dass im Mietvertrag andere Zeiten angegeben sind. Wohnwagen und Zelte sind auf dem Grundstück nicht gestattet. Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar gründlich gereinigt zu hinterlassen (Ausnahmen, z.B. Poolhäuser, siehe Mietvertrag). Eine Endreinigung kann auch gegen Gebühr bestellt werden, das Mietobjekt muss jedoch aufgeräumt und das Geschirr gespült sein.
3.3. Strom, Wasser, Heizung und Telefon sind bei Pool/ Saunahäusern Nebenkosten, die verbrauchsabhängig am Abreisetag in Norwegischen Kronen (NOK) zu bezahlen sind. Bei Bezahlung in Euro beachten Sie bitte, dass eventuelle Wechsel-, Bankgebühren und Kursschwankungen zu Ihren Lasten gehen.
3.5. Die Mitnahme von Haustieren ist nur zulässig, wenn dieses im Mietvertrag ausdrücklich vermerkt ist.
3.6. Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet bzw. Einzelprospekt. Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung von FJORDHUETTE.
3.7. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Hausbesitzer, Schlüsseldienst oder Vermittler gemeldet werden. Der Hausbesitzer ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Besitzer und/ oder Vermittler nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
3.8. Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifern usw. kann keine Gewähr übernommen werden.
3.9. Der Besitzer bzw. Vermittler übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
4. Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 1.2.)
4.1. Der Mieter kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber FJORDHUETTE von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so erkennt der Mieter mit seiner Vertragsunterschrift oder Leistung der Anzahlung gegenüber FJORDHUETTE folgende pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren an: 4.1.1. Rücktritt bis zum 60.Tag vor Anreise, 25% der Miete 4.1.2. Rücktritt vom 59.Tag bis zum Anreisetag die gesamte Restmiete.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Mieter Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
6. Rücktritt und Kündigung durch FJORDHUETTE
6.1. Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für FJORDHUETTE nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses, anderweitige Vermietung, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. FJORDHUETTE versucht in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten, ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an FJORDHUETTE gezahlte Miete und ggf. die Mieterversicherung zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen. 6.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt, so wird FJORDHUETTE eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggf. Kündigungsoption zusenden, nach Fristablauf ist FJORDHUETTE berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
7. Schlussbedingungen
7.1. Mieter und mitreisende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Norwegen einen gültigen Personalausweis (Reisepass), auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten ist ggf. rechtzeitig ein Visa bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung zu beantragen. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Aus fehlenden Reisedokumenten kann keine Erstattung abgeleitet werden.
7.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/ oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
7.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Siehe auch Ziffer 3.2.. Der Mieter ist für das Mietobjekt Gesamtschuldner.
7.4. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn dieser vom Vermittler und Mieter unterschrieben ist oder die Anzahlung (25%) auf das Konto des Vermittlers eingegangen ist.
norwegen-fjordhuette c/o Uwe Brandes ist ein Projekt von ab-systemberatung; Schafkoben 6,
28790 Schwanewede; UstIdNr. DE 16576187; Tel.: 04209/693730
Ausg. 01/2010